AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Entsorgung Punkt DE GmbH
Stand 09.09.2018

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die Entsorgung Punkt DE GmbH für Containerbestellungen und sonstigen Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden über die von der Entsorgung Punkt DE GmbH angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle folgenden Verträge mit demselben Kunden/Vertragspartner, ohne dass die Geltung dieser AGB in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
  • Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden/Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die der Entsorgung Punkt DE GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Entsorgung Punkt DE GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden/Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden/Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
  • Die Vertragsbeziehung zwischen der Entsorgung Punkt DE GmbH und dem Kunden / Vertragspartner unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
  • Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde / Vertragspartner haftet der Entsorgung Punkt DE GmbH gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.

§ 2 Vertragsabschluss

  • Der Kunde/Vertragspartner kann aus dem Containerangebot der Entsorgung Punkt DE GmbH einen Container auswählen und kostenpflichtig bestellen. Der Kunde/Vertragspartner muss eine richtige Lieferanschrift und Rechnungsanschrift angeben. Diese sind vor der verbindlichen Bestellung vom Kunden/Vertragspartner zu prüfen. Durch die Annahme und Bestellung akzeptiert der Kunde/Vertragspartner diese AGB.
  • Die Entsorgung Punkt DE GmbH kontaktiert den Kunden/Vertragspartner nach Eingang von dessen Auftrag/Bestellung/Angebotsannahme. Die Entsorgung Punkt DE GmbH muss zum Vertragsschluss auch ihrerseits eine Bestätigung des Auftrags / der Bestellung / der Angebotsannahme an den Kunden / Vertragspartner gesandt haben.

§ 3 Lieferung, Leistung

  • Leistungsfristen und Leistungstermine sind stets unverbindlich.
  • Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches der Entsorgung Punkt DE GmbH befinden, berechtigen den Kunden / Vertragspartner, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt die Entsorgung Punkt DE GmbH dem Kunden / Vertragspartner baldmöglichst mit.
  • Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

§ 4 Gewährleistung

  • Es gelten die auf die erbrachten Dienstleistungen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Haftung

  • Die Entsorgung Punkt DE GmbH haftet ? außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig), im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Entsorgung Punkt DE GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Entsorgung Punkt DE GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Entsorgung Punkt DE GmbH.
  • Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet die Entsorgung Punkt DE GmbH ebenfalls nicht.

§ 6 Besondere Bedingungen für die Containerstellung / Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde / Vertragspartner ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung im Sinne des Auftrags verpflichtet, soweit seine Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
  • Soweit die Entsorgung Punkt DE Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin die einmalige An- und Abfuhr, bis zu 14 Kalendertage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang der unter § 6 aufgeführten Tabelle, die genannten maximalen Beladung enthalten. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei der Entsorgung Punkt DE GmbH jeweils gültigen Vergütungssätzen berechnet. Der Kunde / Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Kunden/Vertragspartners berechtigt die Entsorgung Punkt DE GmbH, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der Kunde / Vertragspartner außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.
  • Angaben zu angenommenen Stoffen in von der Entsorgung Punkt DE GmbH oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden/Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Kunden/Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. Bei Bereitstellung von Behältern hat der Kunde / Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
  • Der Kunde / Vertragspartner hat den Container während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern und vor Verunreinigungen und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen. Der Kunde / Vertragspartner haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Container sowie für den Verlust vom Container. Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde / Vertragspartner Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
  • Der Kunde / Vertragspartner oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter hat vor Ort zu sein, um Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten, die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitschein und Wiegenoten auch ohne Unterzeichnung des Kunden / Vertragspartner als anerkannt.
  • Der Vertragspartner haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert, nur mit den vertraglich vereinbarten Stoffen beladen und das maximale Beladungsgewicht eines Containers in Höhe von 10 Tonnen nicht überschritten wird (der LKW kann diesen sonst nicht mehr anheben), keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abzudecken und vor Veränderung und Entwendung jederzeit zu schützen.
  • Die folgenden Werte entsprechen der maximalen Beladung Ihres Containers pro Kubikmeter. Im Falle einer höheren Beladung oder einer Fehlbeladung behalten wir uns vor, Ihnen die Differenz nachträglich zusätzlich in Rechnung zu stellen.

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